Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Funkoff GbR

Stand: Januar 2022

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle Verträge über Leistungen („Einzelaufträge“) der Funkoff GbR (nachfolgend „Dienstleister“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) anwendbar. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Mit Beauftragung des Dienstleisters erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

1.2 Allen Bedingungen des Kunden, auf die er im Rahmen der Anbahnung oder des Abschlusses von Einzelaufträgen hinweist, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister sich mit ihnen schriftlich einverstanden erklärt.

1.3 Soweit Regelungen der Einzelbeauftragung diesen AGB widersprechen, gelten die Regelungen der Einzelbeauftragung vorrangig vor diesen AGB.

2. Zustandekommen des Einzelauftrages, Vertragsgegenstand und -beziehungen

2.1 Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Der Einzelauftrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Dienstleister zustande. Soweit der Auftraggeber in seiner Beauftragung vom ursprünglichen Angebot des Dienstleisters abweicht, hat er dies ausdrücklich zu kennzeichnen. Ansonsten kommt die Einzelbeauftragung mit dem Inhalt zustande, wie er ursprünglich im Angebot des Dienstleisters beschrieben wurde.

2.2 Der Dienstleister wird die Leistungen nach Umfang und auf Grundlage des Einzelauftrags erbringen. Jegliche Änderungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, sind gesondert zu vereinbaren. Der Dienstleister ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. Sofern die Änderung eine Reduzierung des Umfangs der Leistungen vorsieht, gilt Ziffer 4.5 (Teilstornierung).

2.3 Der Auftraggeber akzeptiert mit Beauftragung die im Angebot aufgeführten Leistungen von Drittunternehmen, die durch den Dienstleister in Absprache mit dem Auftraggeber – entweder selbst oder im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, z.B. Technik-Dienstleister, Tontechnikern, Künstler usw. („Drittdienstleister“). Diese Drittdienstleister sind nicht Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters. Der Dienstleister haftet nicht für Drittdienstleister, sondern tritt lediglich Ansprüche, die gegen den Drittdienstleister bestehen, an den Auftraggeber ab. Sofern der Dienstleister Unterauftragnehmer einsetzt, für die der Dienstleister gem. § 278 BGB haftet, wird dies der Dienstleister dem Auftraggeber auf Anfrage mitteilen.

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

3.1 Alle von dem Dienstleister angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Die Vergütung wird in der Einzelbeauftragung festgelegt. Soweit nichts anderes vereinbart, richtet sich die Vergütung entweder nach dem tatsächlichen Aufwand (Zeitaufwand und Materialaufwand) oder nach Festpreis. Bei Festpreisvereinbarung ist, soweit nicht anders vereinbart, die Vergütung wie folgt fällig:

• 1.000,00 € bei Abschluss der Einzelbeauftragung

• Abschlusszahlung nach endgültiger Leistungserbringung

3.3 Die Vergütung enthält sämtliche Kosten für Drittdienstleister, inklusive Kosten wie z.B. GEMA-Gebühren, Vermittlungsgebühren oder anderweitige Kosten (z.B. Reise- und Verpflegungskosten der Künstler/ des Dienstleisters) nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart und ausgewiesen ist. Ansonsten werden diese Kosten vom Dienstleister extra berechnet und nach Anfall in Rechnung gestellt. Bei Kosten im Einzelfall von über EUR 1.000 kann der Dienstleister ihre Leistungserfüllung von der Vorauszahlung dieser Kosten durch den Auftraggeber abhängig machen. Die Endabrechnung der Kosten durch den Dienstleister erfolgt nach Abschluss des Auftrags und somit nach Eingang der Rechnungen durch die Drittdienstleister.

3.4 Wenn für Zahlungen keine Zahlungsmeilensteine (vgl. oben Ziffer 3.3) vereinbart wurden, sind alle Rechnungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Anzahlungen werden nicht verzinst.

3.5 Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Dienstleister ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung weiter berechtigt, die Einzelbeauftragung aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3.6 Im Einzelauftrag nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen des Dienstleisters sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen des Dienstleisters in Rechnung gestell

4. Stornierung durch Auftraggeber

4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, beauftragte Leistungen bis eine Woche vor Leistungserbringung zu kündigen (stornieren). Es gelten im Falle einer Stornierung ausschließlich die folgenden Regelungen, es sei denn die Parteien haben etwas anderes im Einzelfall vereinbart. Insbesondere finden i.Ü § 627 und § 649 BGB keine Anwendung.

4.2 Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber sämtliche Kosten und eingegangenen Verbindlichkeiten des Dienstleisters (insbesondere die Kosten, die von Drittdienstleistern geltend gemacht werden) zu tragen. Der Dienstleister wird sich jedoch bemühen, diese Kosten gering zu halten und, wenn möglich von Stornierungsrechten ihrerseits gegen die Drittdienstleister Gebrauch zu machen.

4.3 Darüber hinaus gelten die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren, die der Auftraggeber im Falle einer Stornierung zu bezahlen hat:

• 20% bei einer Kündigung nach Auftragsbestätigung

• 40% bei einer Kündigung bis 8 Wochen vor der Auftragserbringung

• 60% bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor der Auftragserbringung

• 80% bei einer Kündigung bis 1 Woche vor der Auftragserbringung.

4.4 Sofern eine Stornierung aufgrund von Umständen höherer Gewalt erfolgt, wie z.B. Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Umweltkatastrophen wie z.B. Sturm, Flut, Feuer, die bei Abschluss des Einzelauftrages nicht absehbar waren, verbleibt es bei der Zahlungspflicht des Auftraggebers gem. Ziffer 4.2.

4.5 Sofern eine Stornierung durch die Beschränkungen und Maßnahmen der Bundesregierung Deutschland im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie erfolgt, sind Auftraggeber und -nehmer dazu aufgefordert einen gemeinsamen Ausweichtermin zu koordinieren. Ist dies nicht möglich und sind dem Auftragnehmer bereits verhältnismäßig hohe Aufwände in der Auftragsplanung entstanden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 200,00 € brutto in Rechnung gestellt, statt der Stornogebühren gem. Ziffer 4.3. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers gem. Ziffer 4.2 bleibt unberührt.

4.6 Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen. Die Regelungen dieser Ziffer 4 sind auch auf die Stornierung für Teilleistungen anzuwenden. Die Berechnung der Stornierungsgebühr für Teilleistung erfolgt entsprechend dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtvergütung

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Den Parteien ist bewusst, dass die Leistungen des Dienstleisters wesentlich von der ordnungsgemäßen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers abhängen. Soweit nicht gesondert im Einzelauftrag festgelegt, schuldet der Auftraggeber alle Handlungen in seinem Bereich, die für die Erbringung der Leistungen durch den Dienstleister notwendige Voraussetzung sind. Insbesondere werden die Mitwirkungspflichten im „Technical Rider“ des Dienstleister definiert. Diesen finden Sie hier: https://www.funk-off.de/presse-downloads/

5.2 Die Erbringung der Leistungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber für jeden Einzelauftrag einen Verantwortlichen benennen, der als Kontaktperson und Ansprechpartner für den Dienstleister dient.

5.3 Sofern durch Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei dem Dienstleister Aufwände, Kosten oder Schäden anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu ersetzen. Sofern die Erbringung der Leistungen aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten unmöglich oder wesentlich erschwert wird, hat der Dienstleister das Recht, den Einzelauftrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern die Mitwirkungspflicht noch nachholbar ist, gilt das Kündigungsrecht nur nach erfolgloser Fristsetzung durch den Dienstleister zur Nachholung der Mitwirkungspflicht.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Der Dienstleister übernimmt für ihre Leistungen die jeweils einschlägigen gesetzlich geschuldeten Gewährleistungspflichten, soweit nicht anders hierin vereinbart.

6.2 Der Dienstleister haftet gegenüber dem Auftraggeber unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Vorbehaltlich Ziffer 6.4 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

6.3 Sofern der Dienstleister für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung des Dienstleisters auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Abschluss des Einzelauftrags entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.

6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.5 Keine Haftung besteht für Schäden, die Folge eines Falles höherer Gewalt sind (insbesondere Natur-, Brandkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe usw.).

7. Geheimhaltung

7.1 Die Parteien sind verpflichtet, über alle ihnen während ihrer Tätigkeit unter einem Einzelauftrag sowie im Rahmen der Anbahnung eines Einzelauftrages von der anderen Partei bekannt gegebenen Informationen (im Folgenden „Vertrauliche Informationen“) während der Dauer des Einzelauftrages und nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren und diese Vertraulichen Informationen weder selbst zu nutzen noch durch Dritte nutzen zu lassen. Vertrauliche Informationen sind nicht solche Informationen, die die empfangende Partei von Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat oder allgemein in der Öffentlichkeit bekannt sind und/oder werden. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

7.2 Die von der jeweils anderen Partei zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstige Gegenstände sind während der Dauer des Einzelauftrages auf Anforderung, nach Beendigung des Einzelauftrages unverzüglich unaufgefordert an diese Partei zurückzugeben. Dieselbe Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht gilt für sämtliche Schriftstücke und sonstige Aufzeichnungen, die Vertrauliche Informationen beinhalten, insbesondere auch elektronischer Art, die Angelegenheiten der anderen Partei betreffen (Notizen, Entwürfe, Abschriften, Kopien etc.). An solchen Unterlagen und Gegenständen kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Die Parteien haben jeweils Dritten, die eine Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen unten einem Einzelauftrag einsetzt, die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 7 entsprechend aufzuerlegen.

8. Datenschutz

8.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbaren datenschutzrechtlicher Bestimmungen, inkl. BDSG, TMG.

8.2 Alle vom Auftraggeber oder von dem Dienstleister erhobenen persönlichen Daten i.S.d. BDSG werden ausschließlich zur Abwicklung des eingegangenen Vertragsverhältnisses verarbeitet und genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur, sofern dies für Durchführung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen erfolgt die Datenverarbeitung nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.

8.3 Der Dienstleister fungiert für den Auftraggeber hinsichtlich der erhobenen oder übergebenen Daten als Auftragsdatenverarbeiter i.S.d. § 11 BDSG. Soweit notwendig, werden die Parteien eine schriftliche Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung schließen.

9. Geistige und gewerbliche Schutzrechte

Alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung durch den entstehenden gewerblichen oder geistigen Schutzrechte (Markenrechte, Datenbankrechte, Patentrechte, Urheberrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz etc.) verbleiben bei dem Dienstleister, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Jedwede Nutzung oder Verwertung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters. Die Befugnis zur Änderung von Bild-, Video- oder Audiomaterial steht ausschließlich dem Dienstleister zu.

10. Laufzeit des Einzelauftrags und Kündigung

10.1 Der Einzelauftrag gilt mit Vollendung der Leistungen des Dienstleisters als beendet.

10.2 Für Stornierungen gilt Ziffer 4. Im Übrigen sind beide Parteien berechtigt, den jeweiligen Einzelauftrag aus wichtigem Grund i.S.d. § 314 BGB zu kündigen. Sofern eine Seite den wichtigen Grund zu vertreten hat, kann die kündigende Partei neben der Kündigung auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

11. Allgemeine Vorschriften

11.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelauftrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt.

11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und wegen Einzelaufträgen zwischen den Parteien ist das Landgericht München I.

11.4 Diese AGB und die Einzelaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) ist ausgeschlossen.

ADRESSE

Funkoff GbR
Schongauerstr. 7
86980 Ingenried

KONTAKT / BOOKING

Erik Rehbehn
info@funk-off.de
+49 1577 | 428 4018